Konfliktlösung aus Erfahrung
steiner-mediation
Das Mediationsinteresse als Basis für eine erfolgversprechende Mediation Steiner-Mediation   beruht   auf   30-jähriger   Erfahrung   auf   dem   Gebiet   der   Vermittlung   und   auf   der   dabei gewonnenen    Erkenntnis,    dass    eine    erfolgversprechende    Mediation    nie    völlig    freiwillig    ist.    Etwas anderes   anzunehmen,   wäre   eine   Illusion.   Erst   wenn   die   Parteien   eine   Mediation   im   Vergleich   zu andern   Möglichkeiten   als   besseren   Weg   erkennen,   sind   sie   motiviert,   sich   darauf   einzulassen.   Nur   bei einem    genügend    grossen    Mediationsinteresse    ist    ein    tragfähiges    Fundament    für    eine    nachhaltig wirkende   Mediation   vorhanden.   Daher   wird   bei   der   Steiner-Mediation   der   sorgfältigen   Abklärung dieses    Interesses    bei    den    Parteien    besondere    Aufmerksamkeit    geschenkt,    bevor    eine    Mediation begonnen wird. Zu   den   Vorteilen   einer   Mediation   im   Vergleich   zu   einem   gerichtlichen   Verfahren   zählen   geringere Kosten,   eine   erheblich   kürzere   Verfahrensdauer   sowie   ein   unabhängig   von   Gerichtsinstanzen   und formalisierten   Prozessordnungen   wählbares   Vorgehen   mit   einer   massgeschneiderten   Lösung.   Diese Vorteile allein bedeuten in der Regel aber noch kein ausreichendes Mediationsinteresse. Das   Mediationsinteresse   ist   das   „Inter-Esse“   im   wörtlichen   Sinne,   nämlich   die   Differenz   zwischen   dem Ist-Zustand     oder     einem     Gerichtsprozess     einerseits     und     einer     möglichen     Mediations-Lösung anderseits.   Bei   der   Steiner-Mediation   geht   das   methodische   Abklären   der   Mediationsinteressen   in   alle denkbaren    Richtungen,    geschieht    auf    verschiedenen    Ebenen    und    umfasst    auch    die    juristischen Fragen.    Wenn    bei    den    Parteien    aus    der    Summe    der    verschiedenen    Aspekte    ein    ausreichendes Mediationsinteresse     ausgemacht     werden     kann,     ist     eine     stabile     Basis     für     eine     dauerhafte Mediationslösung vorhanden. Unter   dieser   Voraussetzung   sind   die   Parteien   in   der   Lage,   sich   von   fixen   Vorstellungen   zu   befreien, und    gewillt,    konstruktive    eigene    Lösungen    zu    suchen    und    weiterzuentwickeln,    die    zuvor    nicht vorstellbar    gewesen    wären.    Das    Mediationsinteresse    der    Parteien    ist    das    Fundament    für    eine erfolgversprechende   Mediation   mit   einer   dauerhaften,   nachhaltigen   Lösung.   Davon   geht   die   Steiner- Mediation aus. mehr zum "Mediationsinteresse": vgl. Rolf Steiner / Andreas Nabholz, Ombuds-Mediation, S. 58 f.
2025	  steiner-mediation ©
Konfliktlösung aus Erfahrung
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Das Mediationsinteresse als Basis für eine erfolgversprechende Mediation Steiner-Mediation beruht auf 30-jähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Vermittlung und auf der dabei gewonnenen Erkenntnis, dass eine erfolg- versprechende Mediation nie völlig freiwillig ist. Etwas anderes anzunehmen, wäre eine Illusion. Erst wenn die Parteien eine Mediation im Vergleich zu andern Möglichkeiten als besseren Weg er- kennen, sind sie motiviert, sich darauf einzulassen. Nur bei einem genügend grossen Mediations- interesse ist ein tragfähiges Fundament für eine nachhaltig wirkende Mediation vorhanden. Daher wird bei der Steiner-Mediation der sorgfältigen Abklärung dieses Interesses bei den Parteien besondere Aufmerksamkeit geschenkt, bevor eine Mediation begonnen wird. Zu den Vorteilen einer Mediation im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren zählen geringere Kosten, eine erheblich kürzere Verfahrensdauer sowie ein unabhängig von Gerichtsinstanzen und formalisierten Prozessordnungen wählbares Vor- gehen mit einer massgeschneiderten Lösung. Diese Vorteile allein bedeuten in der Regel aber noch kein ausreichendes Mediationsinteresse. Das Mediationsinteresse ist das „Inter-Esse“ im wörtlichen Sinne, nämlich die Differenz zwischen dem Ist-Zustand oder einem Gerichtsprozess einerseits und einer möglichen Mediations-Lösung anderseits. Bei der Steiner-Mediation geht das methodische Abklären der Mediationsinteressen in alle denkbaren Richtungen, geschieht auf ver- schiedenen Ebenen und umfasst auch die juristischen Fragen. Wenn bei den Parteien aus der Summe der verschiedenen Aspekte ein aus- reichendes Mediationsinteresse ausgemacht werden kann, ist eine stabile Basis für eine dauerhafte Mediationslösung vorhanden. Unter dieser Voraussetzung sind die Parteien in der Lage, sich von fixen Vorstellungen zu befreien, und gewillt, konstruktive eigene Lösungen zu suchen und weiterzuentwickeln, die zuvor nicht vorstellbar gewesen wären. Das Mediationsinteresse der Parteien ist das Fundament für eine erfolg- versprechende Mediation mit einer dauerhaften, nachhaltigen Lösung. Davon geht die Steiner-Mediation aus. mehr zum "Mediationsinteresse": vgl. Rolf Steiner / Andreas Nabholz, Ombuds- Mediation, S. 58 f.
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