Konfliktlösung aus Erfahrung
steiner-mediation
Das Mediationsinteresse als Basis für eine erfolgversprechende Mediation Steiner-Mediation beruht auf 30-jähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Vermittlung und auf der dabei gewonnenen Erkenntnis, dass eine erfolgversprechende Mediation nie völlig freiwillig ist. Etwas  anderes anzunehmen, wäre eine Illusion. Erst wenn die Parteien eine Mediation im Vergleich zu  andern Möglichkeiten als besseren Weg erkennen, sind sie motiviert, sich darauf einzulassen. Nur bei einem genügend grossen Mediationsinteresse ist ein tragfähiges Fundament für eine nachhaltig  wirkende Mediation vorhanden. Daher wird bei der Steiner-Mediation der sorgfältigen Abklärung  dieses Interesses bei den Parteien besondere Aufmerksamkeit geschenkt, bevor eine Mediation  begonnen wird. Zu den Vorteilen einer Mediation im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren zählen geringere  Kosten, eine erheblich kürzere Verfahrensdauer sowie ein unabhängig von Gerichtsinstanzen und  formalisierten Prozessordnungen wählbares Vorgehen mit einer massgeschneiderten Lösung. Diese Vorteile allein bedeuten in der Regel aber noch kein ausreichendes Mediationsinteresse. Das Mediationsinteresse ist das „Inter-Esse“ im wörtlichen Sinne, nämlich die Differenz zwischen dem Ist-Zustand oder einem Gerichtsprozess einerseits und einer möglichen Mediations-Lösung  anderseits. Bei der Steiner-Mediation geht das methodische Abklären der Mediationsinteressen in alle denkbaren Richtungen, geschieht auf verschiedenen Ebenen und umfasst auch die juristischen  Fragen. Wenn bei den Parteien aus der Summe der verschiedenen Aspekte ein ausreichendes  Mediationsinteresse ausgemacht werden kann, ist eine stabile Basis für eine dauerhafte  Mediationslösung vorhanden. Unter dieser Voraussetzung sind die Parteien in der Lage, sich von fixen Vorstellungen zu befreien,  und gewillt, konstruktive eigene Lösungen zu suchen und weiterzuentwickeln, die zuvor nicht  vorstellbar gewesen wären. Das Mediationsinteresse der Parteien ist das Fundament für eine  erfolgversprechende Mediation mit einer dauerhaften, nachhaltigen Lösung. Davon geht die Steiner- Mediation aus. mehr zum "Mediationsinteresse": vgl. Rolf Steiner / Andreas Nabholz, Ombuds-Mediation, S. 58 f.
2026	  steiner-mediation ©
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Das Mediationsinteresse als Basis für eine erfolgversprechende Mediation Steiner-Mediation beruht auf 30-jähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Vermittlung und auf der dabei gewonnenen Erkenntnis, dass eine erfolg- versprechende Mediation nie völlig freiwillig ist. Etwas anderes anzunehmen, wäre eine Illusion. Erst wenn die Parteien eine Mediation im Vergleich zu andern Möglichkeiten als besseren Weg er- kennen, sind sie motiviert, sich darauf einzulassen. Nur bei einem genügend grossen Mediations- interesse ist ein tragfähiges Fundament für eine nachhaltig wirkende Mediation vorhanden. Daher wird bei der Steiner-Mediation der sorgfältigen Abklärung dieses Interesses bei den Parteien besondere Aufmerksamkeit geschenkt, bevor eine Mediation begonnen wird. Zu den Vorteilen einer Mediation im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren zählen geringere Kosten, eine erheblich kürzere Verfahrensdauer sowie ein unabhängig von Gerichtsinstanzen und formalisierten Prozessordnungen wählbares Vor- gehen mit einer massgeschneiderten Lösung. Diese Vorteile allein bedeuten in der Regel aber noch kein ausreichendes Mediationsinteresse. Das Mediationsinteresse ist das „Inter-Esse“ im wörtlichen Sinne, nämlich die Differenz zwischen dem Ist-Zustand oder einem Gerichtsprozess einerseits und einer möglichen Mediations-Lösung anderseits. Bei der Steiner-Mediation geht das methodische Abklären der Mediationsinteressen in alle denkbaren Richtungen, geschieht auf ver- schiedenen Ebenen und umfasst auch die juristischen Fragen. Wenn bei den Parteien aus der Summe der verschiedenen Aspekte ein aus- reichendes Mediationsinteresse ausgemacht werden kann, ist eine stabile Basis für eine dauerhafte Mediationslösung vorhanden. Unter dieser Voraussetzung sind die Parteien in der Lage, sich von fixen Vorstellungen zu befreien, und gewillt, konstruktive eigene Lösungen zu suchen und weiterzuentwickeln, die zuvor nicht vorstellbar gewesen wären. Das Mediationsinteresse der Parteien ist das Fundament für eine erfolg- versprechende Mediation mit einer dauerhaften, nachhaltigen Lösung. Davon geht die Steiner-Mediation aus. mehr zum "Mediationsinteresse": vgl. Rolf Steiner / Andreas Nabholz, Ombuds- Mediation, S. 58 f.
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